Die Abonnementsbedingungen für das
RegioAbo



Sie können bei den KreisVerkehr-KundenCentern ein RegioAbo (RegioAbo S mit entsprechendem Nachweis) beantragen, bei dem für mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate der ermäßigte Fahrpreis monatlich von Ihrem Konto abgebucht wird.

Sollten Sie Ihr RegioAbo vor Ablauf des ersten Jahres kündigen, müssen Sie die Differenz der in Anspruch genommenen Monate zum normalen RegioMonats-Tarif nachzahlen. Eine Kündigung ist nur schriftlich und nur bis zum jeweils 20. des Vormonats möglich. Sie ist erst dann wirksam, wenn Ihre RegioAbo-Karte bis zum 3. des Folgemonats dem jeweiligen KundenCenter vorliegt.

Bei Verlust der RegioAbo-Karte wird eine Gebühr in Höhe von 10,- Euro für eine Neuausstellung des Fahrausweises erhoben.

 

Antrag für ein RegioAbo als PDF zum download und Ausdrucken

Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

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