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Sie können bei den KreisVerkehr-KundenCentern ein RegioAbo (RegioAbo
S mit entsprechendem Nachweis) beantragen, bei dem
für
mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate der ermäßigte
Fahrpreis monatlich von Ihrem Konto abgebucht wird.
Sollten Sie Ihr RegioAbo
vor Ablauf des ersten Jahres kündigen, müssen Sie die
Differenz der in Anspruch genommenen Monate zum normalen RegioMonats-Tarif
nachzahlen. Eine Kündigung ist nur schriftlich und nur bis
zum jeweils 20. des Vormonats möglich. Sie ist erst dann wirksam,
wenn Ihre RegioAbo-Karte bis
zum 3. des Folgemonats dem jeweiligen KundenCenter vorliegt.
Bei Verlust der RegioAbo-Karte
wird eine Gebühr in Höhe von 10,- Euro für eine
Neuausstellung des Fahrausweises erhoben.
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