| Häufig gestellte Fragen (FAQs) |
| BahnCard Die BahnCard (25, 50 oder 100) wird in allen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn und RufBus) des KreisVerkehr anerkannt. Beim Kauf eines Einzelfahrausweises für Erwachsene muss nur der rabattierte Einzelfahrpreis gezahlt werden. Die Anerkennung gilt nur für Erwachsene und nur für den Inhaber der BahnCard! |
| Schülerkreisticket (SKT) Mit dem Schülerkreisticket können täglich (an Schultagen allerdings erst ab 13.00 Uhr) die Nahverkehrszüge der DB AG im Landkreis Schwäbisch Hall sowie alle Busse im RegioTarif-Gebiet kostenlos genutzt werden. Zusätzlich gilt das SKT auf allen Linien des FahrBus Ellwangen. Weiterhin kann gegen eine Gebühr von 5,- Euro eine Zusatzwertmarke für die Nutzung der Buslinien des Fahrbus Gmünd erworben werden. In den Ferien, am Wochenende und an Feiertagen gilt das Schülerkreisticket als Ferienpass Franken außer im Landkreis Schwäbisch Hall auch in den Stadt- und Landkreisen Heilbronn, Main-Tauber und Hohenlohe, hier jedoch nur für den Busverkehr. Die Zugverbindung von Schwäbisch Hall nach Heilbronn kann beispielsweise nicht mit dem SKT genutzt werden! Weitere Informationen zum Schülerkreisticket
finden Sie hier.
Baden-Württemberg-Ticket Das Baden-Württemberg-Ticket gilt seit 1.01.2009 auch in den Bussen im Ostalbkreis. Ausserhalb von Baden-Württemberg gilt das Ticket u.a. auch in den Nahverkehrszügen der DB Westfrankenbahn über Lauda bis Würzburg Hbf sowie über Wertheim bis Miltenberg.Beim KreisVerkehr Schwäbisch Hall gilt das Ticket uneingeschränkt für alle Busse und Bahnen. Es kann direkt bei den Busfahrern gekauft werden, oder bei der Bahn am Schalter sowie an sämtlichen DB-Automaten. Weitere Infos zum Baden-Württemberg-Ticket
erhalten Sie hier.
Fahrradmitnahme beim KreisVerkehr Die Fahrradmitnahme ist innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall in den Zügen der DB AG (Fornsbach - Gaildorf West - SHA Hessental - Eckartshausen-Ilshofen - Crailsheim, Crailsheim - Rot am See - Blaufelden - Schrozberg sowie SHA-Hessental - Schwäbisch Hall - Wackershofen) kostenlos. Ausnahme: IC-Züge. Die kostenlose Fahrradmitnahme schließt auch Tandems, Fahrrad-Anhänger sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bei entsprechenden Transportkapazitäten mit ein und ist zeitlich ohne Einschränkungen, d.h. es gibt keine Sperrzeiten. Das Angebot der kostenlosen Fahrradbeförderung ermöglicht der Landkreis Schwäbisch Hall. Auch der Übergang zum VVS Stuttgart ist bei der Fahrradbeförderung kostenlos, d.h. es braucht keine Fahrradkarte von/in den VVS gekauft werden. Allerdings sind die zeitlichen Einschränkungen der kostenlosen Fahrradbeförderung innerhalb des VVS zu beachten. Bitte beachten Sie: Eine Beförderung des Fahrrads kann nur stattfinden, wenn genügend Platz vorhanden ist und andere Fahrgäste nicht behindert werden. Kinderwagen haben im Zweifelsfall Vorrang. Bei
den Bussen innerhalb des KreisVerkehrs ist für die
Fahrradbeförderung der Kinderfahrpreis zu entrichten. Inwieweit
Fahrräder in den Bussen befördert werden können,
entscheiden die Verkehrsunternehmen. Bei Rückfragen bzgl. der
Fahrradbeförderung wenden Sie sich deshalb bitte direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen.
Anmeldung von Gruppenfahrten, Infos über Fundsachen usw. Auch hier gilt: Richten Sie
Ihre Anfragen bitte direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen.
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