Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates

Stand: Juli 2003

Inhaltsverzeichnis


I. Zielsetzung

  • Wesentliche Zielsetzung des Fahrgastbeirates ist die Berücksichtigung der Fahrgastinteressen. („Der normale Fahrgast wird einbezogen.")

  • Der Fahrgastbeirat ist das Bindeglied zwischen Fahrgästen und der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH. Die Öffentlichkeit soll durch den Fahrgastbeirat Hintergrundinformationen zum regionalen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhalten.

  • Der Fahrgastbeirat schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des regionalen ÖPNV vor, um die Kundenwünsche in die Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH (und somit in die Verkehrsunternehmen) einzubringen.

  • Der Fahrgastbeirat wird möglichst frühzeitig über kundenrelevante Maßnahmen informiert und dadurch in die Lage versetzt, die Meinung der Fahrgäste dazu bereits im Vorfeld einzubringen. Der Fahrgastbeirat soll Problembereiche und Schwachstellen des ÖPNV in der Region aufzeigen.

  • Der Fahrgastbeirat informiert die Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH über das Image und die Qualität des ÖPNV im Verbundraum.

  • Durch seine inhaltliche Arbeit und sein Engagement für die anderen Fahrgäste unterstützt der Fahrgastbeirat die Optimierungsstrategie der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH und verbessert damit indirekt dessen Kundenfreundlichkeit und Außenwirkung.

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II. Aufgaben

  • Der Fahrgastbeirat hat eine beratende und vorbereitende Funktion.

  • Der Fahrgastbeirat nimmt im wesentlichen folgende Aufgaben wahr:

    1. Die Mitglieder sammeln Kundenwünsche und bringen diese in den Fahrgastbeirat ein.

    2. Der Fahrgastbeirat macht selbst Vorschläge, die der Verbesserung des
    ÖPNV Angebotes dienen.

    3. Das Gremium wird über die geplanten Maßnahmen und Planungen des KreisVerkehr möglichst frühzeitig informiert und nimmt dazu Stellung.

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III. Zusammensetzung

  • Der Fahrgastbeirat wird als Gremium der Fahrgäste zur fachlichen Unterstützung der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH nach folgenden Verteilungskriterien besetzt.

    Folgenden Nutzergruppen sollen im Fahrgastbeirat vertreten sein:

    1. Studenten/Auszubildende/junge Erwachsene (18 - 25 Jahre)
    2
    2. Schüler/Jugendliche (unter 18 Jahre)
    2
    3. Erwachsene (25 - 59 Jahre)
       3.1. berufstätig
    2
       3.2. nicht berufstätig
    2
    4. Senioren
    2
    5. Mobilitätsbehinderte
    1
    6. ein Mitglied von VCD, ADFC o.ä.
    1
    7.ein Vertreter von Großkunden (BSH)
    1
    8. ein Mitarbeiter der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH
    1
    9. sonstige
    2
    Anzahl der Mitglieder
    16

    (Es können weitere beratende Mitarbeiter der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH, der Verkehrsunternehmen sowie des Nahverkehrsamtes an den Sitzungen teilnehmen.)

  • Der Fahrgastbeirat ist mit Männern und Frauen zu besetzen. Die Anteile der Gruppen im Fahrgastbeirat sollen sich an der ÖPNV Nutzung orientieren.

  • Die Besetzung erfolgt auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung in der Presse nach Vorschlag der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat.

  • Bewerben kann sich jeder Fahrgast, der im Gebiet der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH seinen Wohnsitz hat.

  • Die (regelmäßige) Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln ist Voraussetzung für die Bewerbung.

  • Gehen mehr Anträge ein, als Sitze zu belegen sind, so werden die Sitze im Losverfahren ermittelt.

  • Die Laufzeit der Mitgliedschaft im Fahrgastbeirat beträgt 3 Jahre. Eine erneute Bewerbung ist zulässig.

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IV. Organisation

  • Der Fahrgastbeirat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher.

  • Der Fahrgastbeirat tagt mindestens zweimal im Jahr.

  • Der Sitzungsort sollte so gewählt werden, daß eine ÖPNV Anbindung vorhanden ist.

  • Mitglieder können sich in Arbeitsgruppen zusammenschließen, die sich selbst organisieren.

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V. Verknüpfung mit den übrigen Gremien

  • Die Anregungen, Hinweise und Beschlüsse des Fahrgastbeirates werden den entsprechenden Stellen zur Stellungnahme und weiteren Veranlassung zugeleitet.

  • In der folgenden Sitzung des Plenums besteht eine Berichtspflicht der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH, indem der Fahrgastbeirat über die Ergebnisse und Stellungnahmen informiert wird.

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VI. Rechtliche Einordnung

  • Der Rechtsweg ist generell ausgeschlossen.

  • Der Fahrgastbeirat ist kein Organ der Gesellschaft Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH.

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