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I.
Zielsetzung
- Wesentliche
Zielsetzung des Fahrgastbeirates ist die Berücksichtigung der Fahrgastinteressen.
(„Der normale Fahrgast wird einbezogen.")
- Der Fahrgastbeirat
ist das Bindeglied zwischen Fahrgästen und
der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH. Die Öffentlichkeit
soll durch den Fahrgastbeirat
Hintergrundinformationen zum regionalen Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV)
erhalten.
- Der Fahrgastbeirat
schlägt Maßnahmen
zur Verbesserung des regionalen ÖPNV vor, um die Kundenwünsche in die Kreisverkehr Schwäbisch
Hall GmbH (und somit in die Verkehrsunternehmen) einzubringen.
- Der
Fahrgastbeirat wird möglichst frühzeitig über kundenrelevante Maßnahmen
informiert und dadurch in die Lage versetzt, die Meinung der Fahrgäste
dazu bereits im Vorfeld einzubringen. Der Fahrgastbeirat soll Problembereiche
und Schwachstellen des ÖPNV in der Region aufzeigen.
- Der Fahrgastbeirat
informiert die Kreisverkehr Schwäbisch Hall
GmbH über das
Image und die Qualität des ÖPNV
im Verbundraum.
- Durch seine inhaltliche
Arbeit und sein Engagement für die anderen
Fahrgäste unterstützt
der Fahrgastbeirat die Optimierungsstrategie der Kreisverkehr Schwäbisch
Hall GmbH und verbessert damit indirekt dessen Kundenfreundlichkeit
und Außenwirkung.
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II.
Aufgaben
- Der Fahrgastbeirat
hat eine beratende und vorbereitende Funktion.
- Der Fahrgastbeirat nimmt
im wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
1.
Die
Mitglieder sammeln Kundenwünsche und bringen diese in den Fahrgastbeirat
ein.
2. Der Fahrgastbeirat
macht selbst Vorschläge, die der Verbesserung
des ÖPNV Angebotes
dienen.
3. Das Gremium
wird über die geplanten Maßnahmen
und Planungen des KreisVerkehr
möglichst frühzeitig
informiert und nimmt dazu Stellung.
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III.
Zusammensetzung
- Der Fahrgastbeirat wird als
Gremium der Fahrgäste zur fachlichen Unterstützung der Kreisverkehr Schwäbisch
Hall GmbH nach folgenden Verteilungskriterien besetzt.
Folgenden Nutzergruppen sollen im Fahrgastbeirat vertreten sein:
| 1. Studenten/Auszubildende/junge
Erwachsene (18 - 25 Jahre) |
2 |
| 2. Schüler/Jugendliche
(unter 18 Jahre) |
2 |
| 3. Erwachsene (25
- 59 Jahre) |
|
| 3.1.
berufstätig |
2 |
| 3.2.
nicht berufstätig |
2 |
| 4. Senioren |
2 |
| 5. Mobilitätsbehinderte |
1 |
| 6. ein Mitglied von
VCD, ADFC o.ä. |
1 |
| 7.ein Vertreter von
Großkunden (BSH) |
1 |
| 8. ein Mitarbeiter
der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH |
1 |
| 9. sonstige |
2 |
| Anzahl der Mitglieder |
16 |
(Es
können weitere beratende Mitarbeiter der Kreisverkehr Schwäbisch
Hall GmbH, der Verkehrsunternehmen sowie des Nahverkehrsamtes an den Sitzungen teilnehmen.)
- Der
Fahrgastbeirat ist mit Männern und Frauen zu besetzen. Die
Anteile der Gruppen
im Fahrgastbeirat sollen sich an der ÖPNV Nutzung orientieren.
- Die
Besetzung erfolgt auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung
in der Presse nach Vorschlag
der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat.
- Bewerben kann sich jeder
Fahrgast, der im Gebiet der Kreisverkehr Schwäbisch
Hall GmbH seinen Wohnsitz hat.
- Die
(regelmäßige) Nutzung von Öffentlichen
Verkehrsmitteln ist Voraussetzung
für die
Bewerbung.
- Gehen mehr Anträge
ein, als Sitze zu belegen sind, so werden die Sitze im Losverfahren ermittelt.
- Die
Laufzeit der Mitgliedschaft im Fahrgastbeirat beträgt 3 Jahre.
Eine erneute Bewerbung
ist zulässig.
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IV.
Organisation
- Der Fahrgastbeirat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher.
- Der Fahrgastbeirat tagt mindestens zweimal im Jahr.
- Der
Sitzungsort sollte so gewählt werden, daß eine ÖPNV
Anbindung vorhanden ist.
- Mitglieder
können sich in Arbeitsgruppen zusammenschließen,
die sich selbst organisieren.
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V.
Verknüpfung mit den übrigen Gremien
- Die Anregungen, Hinweise
und Beschlüsse des Fahrgastbeirates werden den entsprechenden
Stellen zur Stellungnahme und weiteren Veranlassung zugeleitet.
- In der folgenden Sitzung des Plenums besteht eine Berichtspflicht der Kreisverkehr
Schwäbisch Hall GmbH, indem der Fahrgastbeirat über
die Ergebnisse und Stellungnahmen informiert wird.
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VI.
Rechtliche Einordnung
- Der Rechtsweg ist generell
ausgeschlossen.
- Der
Fahrgastbeirat ist kein Organ der Gesellschaft Kreisverkehr Schwäbisch
Hall GmbH.
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